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Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich: Fristen, Tipps & Tricks

Inhalt

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuer ist in Österreich eine Steuer, die Sie als Unternehmen selbst berechnen und einmal im Jahr abführen müssen. Die Umsatzsteuervoranmeldung (kurz: UVA) dient dazu, die Umsatzsteuerbeträge den Vorsteuerbeträgen gegenüberzustellen. Dadurch kann man monatlich oder vierteljährlich evaluieren, ob eine Gutschrift oder eine Zahllast besteht. Wenn die Vorsteuerbeträge höher sind als die der Umsatzsteuer, dann haben Sie eine steuerliche Gutschrift. Wenn es umgekehrt ist, dann wird vom Finanzamt eine Vorauszahlung vorgeschrieben.

Aber wer ist dazu verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung zu machen – und für wen reicht es, die Umsatzsteuer einmal im Jahr zu überweisen?

Wer muss die UVA machen?

Wie auch in vielen anderen Bereichen zählt hier der Umsatz des vorangegangenen Jahres. Wenn Sie im Vorjahr einen Umsatz von über 35.000€ erwirtschaftet haben, sind Sie dazu verpflichtet, 4-mal im Jahr eine UVA einzureichen. Wenn Sie einen Vorjahresumsatz von über 100.000€ erzielt haben, dann müssen Sie die UVA monatlich abgeben.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Nicht jedes Unternehmen muss eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Sogenannte Kleinunternehmer sind sogar grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

Wie oft muss man die Umsatzsteuervoranmeldung machen?

Für eine bessere Übersicht haben wir eine Grafik erstellt, die zeigt, wie oft Sie die UVA erledigen müssen und welche Grenzen dafür gelten.

Tabelle mit Fristen und Grenzen für UVA

Nähere Details finden Sie auf der Webseite des Finanzamts Österreich.

Befreiung von der UVA

Wie bereits erwähnt ist in Österreich eine bestimmte Gruppe von Unternehmen, die Kleinunternehmen, umsatzsteuerbefreit. Somit sind sie auch von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Als Kleinunternehmer zählt man dann, wenn der Jahresumsatz unter 35.000€ bleibt. Kleinunternehmen sind aber nur „unecht“ von der Umsatzsteuer befreit. Was bedeutet das? Einerseits müssen Sie von Ihren Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Andererseits sind sie aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Welche Rechte und Pflichten Sie als Kleinunternehmen haben, ist in Österreich in der Kleinunternehmerregelung festgeschrieben.

Als Kleinunternehmen ist man also von der UVA befreit, jedoch besteht eine Auskunftspflicht an das Finanzamt. Für Unternehmen, die zwar nicht in die Kleinunternehmerregelung fallen, deren Umsatz aber dennoch nicht die 35.000€ übersteigt, gilt: Sie müssen keine UVA machen, jedoch müssen sie die Umsätze im Rahmen einer Jahreserklärung bzw. Einkommensteuererklärung anführen. Dabei sollten Sie beachten, dass bestimmte Steuerfristen eingehalten werden müssen.

Umsatzsteuervoranmeldung Österreich

Wie funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung in Österreich? Im ersten Schritt gilt, dass man als Unternehmen seine Tätigkeit dem Finanzamt bekanntgeben muss. Dadurch bekommt man auch eine UID-Nummer, eine Abgabenkontonummer und eine Steuernummer. Diese Nummern sind im Folgenden dann für die UVA essentiell.

Sobald Sie alle diese Unterlagen haben, können Sie einen FinanzOnline-Zugang beantragen. In Österreich sind Sie im Normalfall dazu verpflichtet, die UVA digital über FinanzOnline zu erledigen.

Beachten Sie: Sie müssen den Betrag für die UVA selbst berechnen. Das bedeutet, Sie müssen eine einwandfreie Buchhaltung haben, um dies rasch erledigen zu können. Die Tätigkeiten der vorbereitenden Buchhaltung unterstützen Sie dabei, dies so rasch und übersichtlich wie möglich zu erledigen. Ein praktischer Zwischenschritt zur UVA ist der Monatsabschluss, dadurch bereiten Sie alle Belege und Dokumente für die UVA vor und behalten gleichzeitig den Überblick über Ihre Finanzen.

Beispiel Umsatzsteuervoranmeldung

Sie verkaufen Hautpflegeprodukte. Im Mai konnten Sie damit einen Umsatz von 10.000€ (zzgl. 2.000€ MwSt) erwirtschaften. Außerdem haben Sie Produkte von anderen Firmen eingekauft, im Wert von 1.000€ (zzgl. 200€ MwSt). Das bedeutet für die UVA im Mai: Sie müssen 2.000€ USt an das Finanzamt abführen, können aber gleichzeitig die 200€ VSt, die Sie für Ihre Einkäufe bezahlt haben, abziehen. Also haben Sie für den Monat Mai eine USt-Zahllast in Höhe von 2.000€ – 200€ = 1.800€. Diese müssen Sie an das Finanzamt überweisen.

Umsatzsteuervoranmeldung Frist

Für die UVA gelten bestimmte Fristen: In Österreich müssen Sie die UVA spätestens am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats an das Finanzamt übermitteln.

Der 15. Ist dabei der Fälligkeitstag für die Einreichung und Bezahlung der UVA. Der Voranmeldezeitraum ist der jeweilige Kalendermonat.

Unser Praxistipp: Mit einer guten Buchhaltungssoftware können Sie alle Rechnungen und Belege für den Monatsabschluss exportieren und direkt an Ihren Steuerberater schicken. Dieser kann dadurch nicht nur den Monatsabschluss, sondern auch die UVA erledigen – fristgerecht und übersichtlich.

UVA-Frist verpasst: Was passiert jetzt?

Die Umsatzsteuervoranmeldung gilt in Österreich als eine Steuererklärung. Das bedeutet, dass hier auch dieselben Sanktionen gelten: Eine verspätete Abgabe kann also dazu führen, dass Sie einen Verspätungszuschlag entrichten müssen. Dieser kann bis zu 10% des ursprünglichen Betrages sein. Zusätzlich gibt es einen sogenannten Säumniszuschlag, in Höhe von 2% bis max. 4%.

Umsatzsteuervoranmeldung Formular 2021

Wichtig bei der UVA ist, dass Sie diese fristgerecht übermitteln. Im Normalfall müssen Sie in Österreich dafür FinanzOnline verwenden, sollte dies aber aus technischen Gründen nicht möglich sein, können Sie die UVA auch in Papierform einreichen. Dafür gibt es den Vordruck U30, auch Formular U30.

UVA mit dem Formular U30         

Dieses Formular können Sie sehr einfach ausfüllen. Dort geben Sie einfach alle wichtigen Daten, die die Periode betreffen, ein. Wichtig ist, wieviel Umsatzsteuer Sie eingehoben und wieviel Vorsteuer Sie umgekehrt bezahlt haben. Im Formular U30 müssen Sie alle Daten selbst aufschlüsseln und wiederum den genauen Wert der Zahllast bzw. der Gutschrift ermitteln.

UVA mit FinanzOnline: 5 Schritte

Ein einfacherer Weg ist FinanzOnline. Dieser ist auch für alle verpflichtend, die über die nötigen technischen Mittel verfügen. Um FinanzOnline nutzen zu können, benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Wenn Sie bereits ein FinanzOnline-Konto besitzen, können Sie die UVA ganz einfach erledigen:

  1. Sie loggen sich in Ihrem Konto ein
  2. Über das Drop-Down-Menü wählen Sie aus, dass Sie die Umsatzsteuervoranmeldung machen möchten
  3. Dann geben Sie die Höhe der USt und der VSt an
  4. FinanzOnline berechnet selbst, wie hoch die Zahllast oder die Gutschrift ist
  5. Sie können direkt in FinanzOnline den Betrag überweisen

Das Monat einfach abschließen – mit domonda

Mit der Buchhaltungssoftware domonda können Sie Ihr Monat einfach und unkompliziert abschließen. Dadurch bereiten Sie Ihre digitale Buchhaltung optimal für die UVA vor: Mit einem Klick können alle Dokumente exportiert und an Ihren Steuerberater gesendet werden. Außerdem sagt Ihnen domonda, welche Dokumente noch fehlen – der Monatsabschluss war noch nie so einfach!

Hier sehen Sie alle Vorteile von domonda auf einen Blick:

  • Digitaler Rechnungseingang (ER + AR)
  • Vollständige Auslese aller Belegdaten inkl. UID Nummer, Umsatzsteuer-Codes und Steuersätze
  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen automationsgestützt kontieren 
  • Smarte To-Do-Liste für den Monatsabschluss
  • 1-Klick Export des Monatsabschlusses zum Steuerberater

Mit domonda sparen Sie Zeit und Kosten bei der Buchhaltungsvorbereitung und profitieren von einem besseren Überblick über Belege, Transaktionen und dem Monatsabschluss. Buchen Sie gleich jetzt eine Beratung oder testen Sie domonda – kostenlos und unverbindlich.

Über den Autor

Stefan Spiegel

Stefan Spiegel

Stefan ist Chief Financial Officer bei domonda und Geschäftsführer bei der domonda-eigenen Steuerberatung libraconsult. Durch seine Erfahrung als Steuerberater und Unternehmer leitet er die Digitalisierung der Buchhaltung und Finanzabteilung mit direktem Praxisbezug.

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